13. September 2005: Die Landesregierung hat heute beschlossen, das junge Leute in NRW schon mit 17 den Führerschein machen können. Nach Auskunft des NRW-Verkehrsministeriums muss allerdings erst noch die entsprechende Rechtsverordnung in Kraft treten. Dies wird in maximal 4 Wochen - also voraussichtlich Anfang/Mitte Oktober - der Fall sein.
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010).
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.
Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse (z. B. Klasse B und A) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später (mit 17½ Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Der Schüler darf im Alter von 16½ Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein, diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, aber auch dann nur in Begleitung!
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Quelle: dpa - Meldung vom 25.07.2005:
"Nordrhein-Westfalen will noch in diesem Jahr den so genannten Führerschein mit 17 einführen. Das kündigte Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) am Montag in Düsseldorf an. Dann können sich 17-Jährige nach bestandener Führerscheinprüfung in Begleitung eines erfahrenen Fahrers ans Lenkrad setzen. Der Bundesrat hatte Anfang des Monats grünes Licht für den Führerschein mit 17 gegeben. In Niedersachsen läuft bereits seit dem vergangenen Jahr ein Modellversuch zum "begleiteten Fahren ab 17".
Das NRW-Verkehrsministerium verspricht sich von der Neuregelung eine Senkung der Unfallzahlen bei Fahranfängern. In Niedersachsen hätten 17-jährige Fahrzeuglenker nur ganz wenige Unfälle verursacht. Dabei habe es sich ausschließlich um Bagatellunfälle ohne Personenschäden gehandelt. Die neue Regelung bedeute nicht freie Fahrt für junge Leute, sondern bringe zusätzliche Fahrstunden. "Mit dem 18-jährigen Kumpel losdüsen oder den Vater von Schützenfest abholen - das funktioniert nicht", sagte Wittke.
Der Führerschein mit 17 ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. So muss bei jeder Fahrt eine mindestens 30 Jahre alte Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren, die mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerschein ist. Der Begleiter muss in die Prüfbescheinigung eingetragen werden, der dem 17-Jährigen nach bestandener Führerscheinprüfung ausgehändigt wird. Für Fahrer und Beifahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Bei begleiteten Fahren ab 17 handelt es sich zunächst um einen Modellversuch, der detailliert ausgewertet werden soll. Wittke wandte sich gegen eine flächendeckende Untersuchung im ganzen Bundesgebiet, die für die Fahranfänger nur unnötige Kosten verurschen würde. Auswertungen in bestimmten Regionen brächten die gleichen Ergebnisse. Diese begrenzte Untersuchung könne das Land bezahlen.
Wittke setzte sich für ein Alkoholverbot für Fahranfänger ein. Während der zweijährigen Probezeit für Fahranfänger solle künftig bis auf eine Geringfügigkeitsgrenze von 0,1 Promille kein Alkohol im Straßenverkehr mehr erlaubt sein, sagte der Minister. Wittke unterstützt damit entsprechende Pläne von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD)."