Führerschein Klasse: T
wird benötigt für Fahrzeug(e):
  • (Land – oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge)
  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH, auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 40 km/h bbH, auch mit Anhänger
Voraussetzung(en) für den Erwerb:
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren!

Gebühren bei Schulung auf einem Traktor, den Sie zur Verfügung stellen müssen **)
(Sollten Sie keinen eigenen Traktor stellen können, können wir Ihnen ggf. bei der Suche behilflich sein.)

1. Grundgebühr 300,00  
2. 1 Fahrstunde à 45 Minuten*) 92,00 je Std.
3. 1 Vorstellung zur praktischen Prüfung 200,00  
4. Wiederholungsprüfung 200,00  
5. Lehrmaterial nach Bedarf    

*) Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Die oben genannten Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuersätze. Alle Fahrstunden á 45 min. gem. § 19 FahrlG. Die externen Gebühren, wie SVA + TÜV, sind nicht in den Gebühren der Fahrschule enthalten.

**) Als Prüfungsfahrzeug (nach der FeV) ist zu verwenden:

Weitere Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge: