Berufskraftfahrer Information

Was Sie als LKW- und Busfahrer wissen müssen:

Seit dem 10. September 2008 (Bus) bzw. 10.September 2009 (LKW) müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen oder gewerblichen Personenverkehr auf Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu dürfen. Fahrer die heute eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erwerben wollen, müssen vor dem gewerblichen Einsatz zunächst eine Grundqualifikation mit abschließender IHK-Prüfung erwerben.


Dazu gibt es folgende Möglichkeiten: 

Berufsausbildung  Grundqualifikation  Beschleunigte Grundqualifikation 
  • 3 Jahre Ausbildung
  • Berufskraftfahrer
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
  • Lehrgang nicht erforderlich
  • Prüfung vor der IHK
  • Der Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung 
  • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung

 

Wir bieten die Beschleunigte Grundqualifikation an. Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 oder 21 Jahre
  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • 140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktischen Stunden
  • erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.

 

Sonderfall Umsteiger:

LKW-Fahrer, die als Busfahrer tätig werden wollen, und Busfahrer, die als LKW-Fahrer arbeiten möchten, benötigen dazu die Grundqualifikation Umsteiger. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Zeitstunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse entfällt. Bei der Prüfung müssen die Umsteiger nur diejenigen Teile ablegen, die ihre neu zu erwerbende Führerscheinklasse betrifft.

Weiterbildungspflicht:

Für alle Kraftfahrer im Personen- Güter- oder Werkverkehr gilt eine Weiterbildungsverpflichtung:
Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen und umfasst mindestens 35 Zeitstunden. Eine Aufteilung in fünf Blöcke zu je 7 Stunden ist möglich und erlaubt somit eine Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre. Im Regelfall müssen die ersten 35 Stunden Weiterbildung für LKW-Fahrer bis zum 09.09.2014 abgeschlossen sein, bei Busfahrern sogar bereits am 09.09.2013.


Außnahme:

Wenn Ihre Führerscheinverlängerung bis einschließlich 9. September 2015 für Busfahrer bzw. bis einschließlich 9. September 2016 für LKW-Fahrer ansteht, können Sie die Weiterbildung bis zum Datum des Führerschein-Ablaufs hinausschieben, jedoch in keinem Falle später als bis zum jeweiligen Stichtag 10.9.2015/2016.



 

 

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